Interventionsfahrplan
Grenzverletzungen
Grenzverletzungen werden bei
Wahrnehmung gestoppt und benannt. Unter Bezugnahme auf den Verhaltenskodex und
den Leitlinien der DPSG, die sich aus der Ordnung sowie dem Leitbild gegen
sexualisierte Gewalt zusammensetzen, wird eine Entschuldigung angeleitet.
Anschließend wird ein aufklärendes Gespräch mit der Person geführt, die
grenzverletzend gehandelt hat. Dabei sollen Verhaltensänderungen
beziehungsweise –alternativen erarbeitet werden. Je nach Situation und Bedarf
wird die Grenzverletzung im Vorstandsteam und der Leiter*innenrunde thematisiert
und gemeinsam reflektiert.
Übergriffe und
Straftaten
Da die Diözesanebene Ansprechpartnerin
der Bezirke und Stämme des Diözesanverbandes ist, bezieht der
Interventionsfahrplan diese Ebenen des Verbandes aktiv mit ein. Der
Interventionsfahrplan kommt bei Übergriffen und Straftaten zum Tragen und
orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des Erzbistum Köln.[1]
- Aussagen
und Berichte von Kindern und Jugendlichen sind ernst zu nehmen. Unlogisches
soll dabei nicht in Frage gestellt werden, sondern hingenommen werden. In
keinem Fall dürfen Versprechungen gemacht werden, stattdessen sollen die
nächsten Schritte transparent gehalten werden. - Bei
der Beobachtung von Übergriffen oder strafrechtlich relevanten Handlungen hat
die Sicherstellung des Schutzes des*der Betroffenen oberste Priorität. - Generell
gilt es, Ruhe zu bewahren, sich gegebenenfalls eine zweite Meinung bei einer
Vertrauensperson einzuholen und den*die Täter*in nicht zu konfrontieren,
sondern den Vorstand der nächsthöheren Ebene und in jedem Fall den
Diözesanvorstand zu informieren. Darüber hinaus müssen alle Gespräche
protokolliert werden. - Bezirks-
und Diözesanvorstand klären gemeinsam, wer die folgenden Aufgaben übernimmt.
Gegebenenfalls wird die Präventionsfachkraft, sofern noch nicht informiert,
hinzugezogen. Die Betreuung erfolgt im besten Fall durch ein
gemischtgeschlechtliches Team. - Es
wird die Zusammenarbeit mit einer anerkannten Fachstelle und, sofern es dazu
kommt, mit der Polizei und dem Jugendamt gesucht. - Der
Kreis der mit dem Fall betrauten Personen wird so klein wie möglich gehalten
und alle Informationen, insbesondere Namen, streng vertraulich behandelt. - Je
nach Fall werden dennoch unverzüglich folgende Instanzen informiert: Bistum
(Generalvikar, Presseamt, Interventionsbeauftragte*r), BDKJ (Diözesanvorstand
und gegebenenfalls der regionale Vorstand), DPSG (Bundesvorstand und die
betroffenen Bezirks- und Stammesvorstände) und die Mitarbeitenden des
Diözesanbüros. - Für
den betroffenen Stamm, die betroffene Bezirksleitung oder das betroffene
diözesane Gremium gelten eine engmaschige Begleitung und das Bereitstellen von
Hilfsmaßnahmen. - Je
nach Fall gibt es eine zuständige Person für die Kommunikation mit der Presse.
Vorab gilt es, sich auf eine einheitliche Sprachregelung gegenüber der
Öffentlichkeit zu einigen: In diesem Sinne wird eine Pressemitteilung verfasst
auf die, bei Anfrage, verwiesen wird. - Über
einen Verbandsausschluss wird nach der Ausschlussordnung gemäß Ziffer 14 der
Satzung entschieden.
Bei Fragen, Unsicherheiten oder dem sogenannten komischen Gefühl im Bauch ist es jederzeit möglich und gewünscht, Beratung in Anspruch zu nehmen – auch anonym. Hierfür könnt Ihr euch an unsere Ansprechpersonen wenden oder eine anerkannte externe Fachstelle aufsuchen. Eine Liste findet ihr im Schutzkonzept.
[1] Erzbistum
Köln (Hrsg.) (2017): Was tun, wenn…? Handlungsempfehlungen bei Verdachtsfällen
von Kindeswohlgefährdung und speziell von sexueller Gewalt. URL:<<http://www.erzbistum-koeln.de/export/sites/ebkportal/thema/praevention/.content/.galleries/downloads/2017-10-11_Allgemeine-Handlungsempfehlungen.pdf>>
[letzter Stand: 10.04.2018]